Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zu unseren Therapiezentren

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme nach stationärem Entzug in einem Krankenhaus und in Absprache mit dem im jeweiligen Bundesland zuständigen Kostenträger. Pauschal kann hier keine Zeitspanne angegeben werden, da der tatsächliche Therapieantritt von vielen Faktoren abhängt. Eine genaue Planung erfolgt im Zuge des Erst- und Informationsgesprächs.

Sämtliche medizinischen Unterlagen sind mitzunehmen (Arztbriefe, Befunde, Rezepte, etc.). Weiters sollten festes Schuhwerk, eine Outdoor-Jacke und Hausschuhe bzw. der Jahreszeit entsprechende Bekleidung eingepackt werden wie z.B. Badesachen für mögliche Ausflüge.

Sollten Sie Sozialhilfe-Taschengeld beziehen werden Ihnen Kosmetikartikel wie Duschgel, Zahnpasta, Haarshampoo usw. zur Verfügung gestellt. Pensionisten oder REHA-Geld Empfänger sind davon ausgenommen. Werden eigene Kosmetikartikel mitgenommen, ist darauf zu achten, dass diese keinen Alkohol enthalten. Handtücher und Bettwäsche werden von uns zur Verfügung gestellt, können aber natürlich auch selbst mitgebracht werden.

Elektronische Geräte wie Handys, Tablets oder Laptops dürfen mitgebracht, während den Therapiezeiten jedoch nicht verwendet werden.

Wie sind die Zimmer im Therapiezentrum ausgestattet?

Jedes unserer Zimmer ist mit Bett, Kasten, Schreibtisch und einer Garderobe ausgestattet und verfügt über ein Bad mit Dusche bzw. Badewanne und WC. Handtücher und Bettwäsche werden von uns zur Verfügung gestellt, können aber natürlich auch selbst mitgebracht werden.

Die Zimmer verfügen über keinen Fernseher, es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit sein eigenes Fernsehgerät, seinen Laptop oder Computer mitzunehmen. Anschlüsse sind vorhanden, ein hauseigenes W-LAN gibt es jedoch nicht. Die Zimmer können darüber hinaus individuell gestaltet werden.

Die Mitnahme von Haustieren ist aufgrund veterinärmedizinischer und hygienerechtlicher Vorschriften nicht erlaubt.

Besuche sind grundsätzlich nach Absprache mit der Hausleitung erlaubt.

Begleitete Ausgänge (z.B. Einkaufsfahrten) sind bereits ab Therapieantritt möglich. Längere Ausgänge und Heimfahrten sind grundsätzlich nach 8 Wochen gestattet. Natürlich ist auch der bisherige Therapieverlauf ausschlaggebend.

Aus versicherungstechnischen und medizinischen Gründen ist die Mitnahme und Verwendung des eigenen PKWs nicht erlaubt.

Grundsätzlich werden die gesamten Therapiekosten vom zuständigen Kostenträger (öffentliche Hand) übernommen. Je nach landesrechtlichen Bestimmungen können Teile des Einkommens einbehalten werden. Details werden im Erst- und Informationsgespräch geklärt.

Sollten noch Benzodiazepine verschrieben sein bzw. eingenommen werden, erfolgt das Ausschleichen des Medikaments im Therapiezentrum. Im Falle einer aktuellen Benzodiazepin-Abhängigkeit erfolgt auch der langsame Entzug unter psychiatrischer Kontrolle im Therapiezentrum.

Das Rauchen ist im Außenbereich unserer Einrichtungen in den dafür gekennzeichneten Zonen erlaubt. Innerhalb der Gebäude herrscht natürlich strenges Rauchverbot.

Sollte der Wunsch nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben vorhanden sein, werden unter Anleitung des Jobcoaches und der Sozialarbeiter geeignete Ausbildungs- bzw. Berufsmöglichkeiten gesucht und beim Berufseinstieg entsprechende Hilfestellungen geleistet (Abfassung von Bewerbungen, Betriebsbesichtigungen, Finden von Praktika, etc.).

Detailliertere Informationen finden Sie außerdem in unserer Hausordnung.

Hilfe aus der Abhängigkeit

Abhängigkeit ist individuell und betrifft den intimsten Lebensbereich eines Menschen. Doch Sie sind nicht alleine! Das Team der Agil Therapiezentren steht Ihnen in jeder Lebenssituation zur Seite. Wir sind hier, um zu helfen.

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